Ab dem 1.9.2013 kann die Übermittlung von Steuererklärungen über Elster nur noch mit einem elektronischen Zertifikat erfolgen. Betroffene Steuererklärungen:
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Antrag auf Dauerfristverlängerung
- Lohnsteueranmeldungen
Hinweis: Das Zertifikat ist auch notwendig für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern.
Praxis-Tipp: Das notwendige elektronische Zertifikat kann kostenfrei über das Elster-Portal beantragt werden. Sie sollten ein mindestens zweiwöchiges Zeitfenster bis zur Funktionsfähigkeit Ihres Zugangs einplanen.