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Steuern-Leicht

Für Selbständige, Freiberufler, kleine Gewerbetreibende oder für Ihre Einkommensteuererklärung

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Authentifizierte Übermittlung

Ab dem 1.9.2013 kann die Übermittlung von Steuererklärungen über Elster nur noch mit einem elektronischen Zertifikat erfolgen. Betroffene Steuererklärungen:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung
  • Lohnsteueranmeldungen

Hinweis: Das Zertifikat ist auch notwendig für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern.

Praxis-Tipp: Das notwendige elektronische Zertifikat kann kostenfrei über das Elster-Portal beantragt werden. Sie sollten ein mindestens zweiwöchiges Zeitfenster bis zur Funktionsfähigkeit Ihres Zugangs einplanen.

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