• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Steuern-Leicht

Für Selbständige, Freiberufler, kleine Gewerbetreibende oder für Ihre Einkommensteuererklärung

  • Start
  • Unternehmer
    • FiBu-Lösungen
    • Umsatzsteuer
    • Mandanten-Login
  • Einkommensteuer
    • Arbeitnehmer & Rentner
    • Unternehmer & Vermieter
    • Selbstanzeigen
    • Airbnb-Nacherklärungen
  • English

Gutschriften

Vorsteuerabzug aus Gutschriften

Leistungen und Lieferungen können einvernehmlich auch vom Empfänger an den Leistenden bzw. Lieferanten abgerechnet werden. Begrifflich liegt dann keine Rechnung sondern eine Gutschrift vor. Die Abrechnung muss zwingend den Begriff Gutschrift ausweisen, da ansonsten der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger versagt wird.

Von den umsatzsteuerlichen Gutschriften sind die sog. kaufmännischen Gutschriften, mit denen Rechnungen korrigiert oder storniert werden, zu unterscheiden. Es handelt sich hierbei gerade nicht um eine umsatzsteuerliche Gutschrift, da nicht der Empfänger der Lieferung bzw. Leistung abrechnet.

Haupt-Sidebar

Termin jetzt vereinbaren


​

Footer

Arbeitshilfen

Prozessdokumentation
Digitaler Pendelordner
Richtig scannen

Existenzgründer

Seminarangebote
Gründerpakete

Aktuelles

Termine
Steuer-News
Erklär-Videos

Die Kanzlei

Ihr Steuerberater
Impressum
AGB
Datenschutz