Aufwendungen für Privatschulen, die an private Träger wie Waldorf oder Montessori bezahlt werden, können steuerlich als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Grundsatz Schulgeldzahlungen
Schulgeld (keine Gebühren für Hochschulen) sowie Aufnahmegebühren können mit 30% der Aufwendungen bis zu maximal 5.000 Euro jährlich als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, solange die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.
Internatskosten
Bei Aufwendungen für die Unterbringung in einem Internat, auch im EU-Ausland bzw. der Schweiz, besteht nach Auffassung der Finanzrichter die Möglichkeit diese als Kosten der Kinderbetreuung zusätzlich mit 2/3 der Aufwendungen bis zu maximal 4.000 Euro pro Kalenderjahr geltend zu machen. Unklar ist wie sich die Finanzverwaltung hierzu positioniert, insbesondere da eine höchstrichterliche Klärung nicht vorliegt.
Quelle: FG Thüringen, 2016
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