Ausnahme von dem üblichen Rechnungsinhalt für Rechnungen
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag inklusive der Umsatzsteuer von weniger als 250 Euro (ab 2017), darf der Rechnungsadressat fehlen. Dies ist der Grund weshalb Sie beim Kauf einer Bohrmaschine für Ihr Unternehmen im Baumarkt keine Rechnung auf Ihren Namen verlangen müssen. Ein Vorsteuerabzug ist bei entsprechendem Kauf für Ihr Unternehmen dennoch möglich.
Für Kleinbetragsrechnungen reichen folgende Angaben
– Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des leistenden bzw. liefernden Unternehmers (Rechnungsaussteller)
– Ausstellungsdatum
– Menge und Art des gelieferten Gegenstands oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
– Bruttobetrag (einschließlich Umsatzsteuer) mit der Angabe „darin enthalten sind 19% Umsatzsteuer“ oder einem Hinweis auf eine geltende Umsatzsteuerbefreiung