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Steuer-Lexikon zum Thema Einspruch

Ein Einspruch ist ein Rechtsmittel, das der Steuerpflichtige einsetzen kann um die Änderung seines Steuerbescheids zu bewirken. Der Einspruch ist bei dem Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat innerhalb eines Monats einzulegen.

Das Einspruchsverfahren ist im Einzelfall komplex und sollte nicht ohne weitere Kenntnis alleine geführt werden.

Das Steuer-Lexikon von www.Steuern-Einspruch.de erklärt dennoch die wichtigsten Begriffe in aller Kürze.

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