Bewirtungskosten sind grundsätzlich Betriebsausgaben. Allerdings kommt es für den Abzug als Betriebsausgaben darauf an, dass die Bewirtung betrieblich veranlasst ist, Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer bewirtet werden, die Kosten für die Bewirtung angemessen sind und ein ordnungsgemäß ausgefüllter Bewirtungsbeleg vorliegt. Die Bewirtung von Geschäftsfreunden ist geschäftlich und damit betrieblich veranlasst, auch wenn die Geschäfte erst geplant sind. Die Aufwendungen sind auf einem gesonderten Konto / einer gesonderten Spalte der Buchführung zu erfassen. Im Fall der Bewirtung von Geschäftsfreunden können die Aufwendungen steuerlich nur zu 70% abgezogen werden (Arbeitnehmer zu 100%). Der Vorsteuerabzug aus den … [Weiterlesen...] ÜberBewirtungskosten