Der BFH in zwei Urteilen vom 16. November 2011 konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann. Grundsätzlich kann die Entfernungspauschale nur für die kürzeste Entfernung beansprucht werden. Etwas anderes gilt aber, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG). Im ersten Verfahren (Az. VI R 19/11) hatte das FG die Klage abgewiesen, weil stets eine zu erwartende Fahrtzeitverkürzung von mindestens 20 Minuten erforderlich sei. In der anderen Sache (Az. VI R 46/10) hatte das FG der Klage teilweise stattgegeben und … [Weiterlesen...] ÜberKürzester Weg zur Arbeit