Kleine Einzelunternehmer werden aus Vereinfachungsgründen (nur) für die Umsatzsteuer weitgehend so gestellt, als wären Sie nicht umsatzsteuerpflichtig (sog. Kleinunternehmer). Mit der Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt anhand des Vordrucks entscheidet das Finanzamt anhand der angegebenen geplanten Umsätze, ob die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt. Von einem Kleinunternehmer ist auszugehen, wenn die Nettoentgelte zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Vorjahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen. Das Finanzamt erhebt insoweit keine Umsatzsteuer auf die getätigten Umsätze. Der Kleinunternehmer ist zwar zur Ausstellung von Rechnungen … [Weiterlesen...] ÜberKleinunternehmer