Eine Lebensversicherung hilft bei finanziellen Engpässen nach einem Todesfall und gehört somit in einer Ehe, Lebenspartnerschaft und vor allem wenn Kinder mit im Haushalt leben zu einer wichtigen Risikovorsorge. Umsomehr gilt dies, wenn eine eigene Wohnung oder das Familienwohnheim noch mit hohen Darlehen belastet sind. Der Fiskus greift gerne zu Bei hohen Todesfallleistungen oder insbesondere wenn weiteres Vermögen verrerbt wird, kann die Lebensversicherung Erbschaftsteuer auslösen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der steuerpflichtige Erwerb, dies sind grundsätzlich das Vermögen des Erblassers zzgl. der Versicherungsleistung, unter Eheleuten den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigt. In diesen Fällen löst die … [Weiterlesen...] ÜberLebensversicherung