Das Künstlersozialabgabegesetz (KSVG) besteht bereits seit dem Jahr 1983 und dient der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten. Die Künstlersozialversicherung stellt daher eine Ausnahme von der Regel dar, wonach Selbständige ihre Alters- und Krankenversicherung selbständig organisieren und bezahlen müssen. Die Künstlersozialversicherung ist für die selbständigen Künstler und Publizisten verpflichtend. Die Finanzierung der Künstlersozialversicherung (KSK) erfolgt zu 50% durch die Beiträge der Versicherten, zu 20% durch einen Bundeszuschuss und zu 30% durch abgabeverpflichtete Unternehmen. Abgabeverpflichtete Unternehmen Unternehmen mit einem bestimmten Unternehmensgegenstand gelten als sog. typische … [Weiterlesen...] ÜberKünstlersozialabgabe
Sozialversicherung
Elterngeld bei selbständiger Tätigkeit
Die Ermittlung der für die Höhe des Elterngelds relevanten Einkünfte bei selbständig tätigen Personen bzw. bei gemischten Einkünften (Arbeitnehmertätigkeit und nebenberufliche selbständige Tätigkeit) wird die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld anhand der Einkünfte des letzten vor der Geburt abgeschlossenen Kalenderjahres herangezogen. Dies dient der Vereinfachung, da die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ansonsten monatsgenau abgegrenzt werden müssten. Wie das Bundessozialgericht nun in einem Fall feststellt gilt dies auch bei Verlusten aus einer selbständigen Tätigkeit. Eine Frau hatte während der Elternzeit für ihr erstes Kind ein halbes Jahr lang als selbständige Beraterin für Küchen- und Haushaltsartikel gearbeitet und einen … [Weiterlesen...] ÜberElterngeld bei selbständiger Tätigkeit
Bonuszahlungen der GKV
Erstattungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) aufgrund eines Bonusprogramms mindern nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Die entsprechende BFH-Entscheidung steht damit der aktuellen Verwaltungsauffassung entgegen. Der Kläger hatte KV-Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht und dabei den Zuschuss / Bonus seiner GKV von jährlich bis zu 150 € für Gesundheitsmaßnahmen erhalten. Der Bonus wird dabei von den Versicherten privat über Zusatzbeiträge finanziert. Das FA sah in diesem Zuschuss eine Erstattung von KV-Beiträgen und verrechnete ihn mit den in diesem Jahr gezahlten Beiträgen. Der Sonderausgabenabzug wurde entsprechend gemindert. Sowohl das FG als auch der BFH gaben der Klage statt. Es … [Weiterlesen...] ÜberBonuszahlungen der GKV
Lohnsteuerabzug
Künstler und "artverwandte" Berufsträgerkönnen sich vom Finanzamt den Status ihrer Selbstständigkeit bescheinigen lassen, um dem Lohnsteuerabzug auf ihre Honorare zu entgehen. Die Unterscheidung zwischen selbstständigen und nichtselbstständigen Tätigkeiten ist von zentraler steuerlicher Bedeutung, denn nur nichtselbstständige Tätigkeiten unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Freie Mitarbeiter, die nur für einzelne Aufträge tätig werden, sind grundsätzlich als selbstständig einzustufen. Hierzu zählen insbesondere folgende Katalogberufe: Architekten, Arrangeure, Artisten (die als Gast eine Sololeistung erbringen), Autoren, Berichterstatter, Bildhauer, Bühnenbildner, Choreographen, Chorleiter (als Gast, Träger des Chores oder Arbeitgeber), … [Weiterlesen...] ÜberLohnsteuerabzug
Nebenberuflich selbständig
Der Status "hauptberuflich sebständig erwerbstätig" ist insbesondere für die Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von Bedeutung. Bei hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit kann durch eine andere sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung nicht eine Krankenpflichtversicherung durch die Hintertür erreicht werden. Nur bei einer hauptberuflichen nichtselbständigen Tätigkeit dürfen die Einnahmen aus einer (nebenberuflichen) selbständigen Tätigkeit für die Bemessung des Beitrags zur GKV unberücksichtigt bleiben. Neue Abgrenzungskriterien des GKV-Spitzenverbands Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2013 ist das Kriterium der Beschäftigung von eigenen Arbeitnehmern entkräftet worden. Es ist zwar weiterhin ein Indiz für eine … [Weiterlesen...] ÜberNebenberuflich selbständig
Beiträge zur Krankenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dürfen seit 2010 grundsätzlich unbegrenzt als Sonderausgaben abgezogen werden. Es gilt lediglich die Begrenzung auf das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Allgemeinheit soll nicht die Luxusversorgung Einzelner finanzieren, sondern lediglich eine Basisversorgung, die dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Allerdings können andere Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu Haftpflicht- oder Unfallversicherungen durch die KV-/PV-Beiträge von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn die KV-/PV-Beiträge bei Selbständigen 2.800 Euro jährlich oder bei Angestellten 1.900 Euro im Jahr übersteigen. Es macht … [Weiterlesen...] ÜberBeiträge zur Krankenversicherung