Umzugskosten sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung liegt üblicherweise bereits dann vor, wenn sich durch den Umzug die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindens eine Stunde reduziert. Der Umzug muss also nicht zwingend mit dem Wechsel des Arbeitsplatzes verbunden sein. Als Umzugskosten können folgende Aufwendungen geltend gemacht werden: Beförderungsentgelte für das Umzugsgut von der bisherigen zur neuen Wohnung (Umzugshelfer, Fahrtkosten, Miete LKW, Umzugsunternehmen,..). Reiseaufwand (Fahrkarten oder KM-Geld), Übernachtungskosten sowie Tagespauschalen des Steuerpflichtigen sowie der zu seiner zur … [Weiterlesen...] ÜberUmzugskosten