Online-Händler, die Privatkunden in Deutschland beliefern, sind ab einer Lieferschwelle von 100.000 Euro umsatzsteuerpflichtig. Lange Zeit gestaltete es sich schwierig, steuersäumige Händler aus dem Ausland zur Verantwortung zu ziehen. Ein am 1. Januar 2019 in Kraft getretenes Gesetz nimmt nun Marktplätze und Plattformbetreiber in die Pflicht und erhöht damit den Druck, sich umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Wer in Deutschland rechtssicher Handel treiben möchte, kann auf komfortable Anwendungen vertrauen, die zusätzlich den Effizienzgrad des eigenen Online-Business erhöhen.
„Steueroase Internet“
Schon länger beklagten sich deutsche Händler und Kunden über die Tatsache, dass ausländische Verkäufer die hierzulande verpflichtende Umsatzsteuer umgingen. Im Wesentlichen betrafen die Vorwürfe Verkäufer aus Fernost, die auf Marktplätzen und Ecommerce-Plattformen ihre Produkte feilboten, jedoch keine Steuern an den Fiskus abführten. Liefert ein Drittlandunternehmer aus China eine Ware an einen Verbraucher nach Deutschland, ist er entweder verpflichtet, Einfuhrumsatzsteuer abzuführen oder sich in Deutschland für die Zwecke der Umsatzbesteuerung zu registrieren. Zwischen 2016 und 2018 waren jedoch nur wenige Unternehmer aus größtenteils asiatischen Drittländern umsatzsteuerlich registriert, weshalb die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland nur nicht regelmäßig abgeführt wurde. Wegen fehlender Adressen hatten die Steuerfahnder in der Regel keinen Zugriff auf steuersäumige Händler. Dem Fiskus entgingen auf diese Weise jährlich hunderte Millionen Euro an Steuereinnahmen. EU-weit wird der Schaden sogar auf fünf Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug
Die Plattformen, allen voran Amazon, sahen sich als Vermittler zwischen Online-Händler und Kunde. Für die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten war der Händler selbst verantwortlich. Und tatsächlich sah das deutsche Recht den Lieferanten, sprich den Marktplatz-Verkäufer als Steuerschuldner vor.
Das änderte sich Ende 2018
Im Kampf gegen Steuerbetrug im Online-Handel hatte die Bundesregierung die Vorschriften für Marktplätze verschärft. Plattformbetreiber wie beispielsweise eBay oder Amazon haften demnach grundsätzlich für Verkäufer, die keine Umsatzsteuer bezahlen. Die Unternehmen müssen nun dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der auf ihren Plattformen vertretenen Verkäufer vorlegen.
Das Gesetz zeigte bereits Wirkung
Während vor der Gesetzesüberarbeitung lediglich 430 Händler steuerlich registriert waren, verzeichnet das zuständige Finanzamt Berlin-Neukölln mittlerweile über 9.000 Registrierungen von Online-Händlern. Die Neuregistrierungen betrafen meist Händler aus der Volksrepublik China, einschließlich Hongkong, Taiwan und Macau. Bis zu 500 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen verspricht sich der Fiskus von der gesetzlichen Neuregelung.
Rechtssicher Online-Handel treiben
Die neuen Haftungsregeln stellen für die Finanzbehörden ein wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung von Steuerausfällen dar. Der administrative Aufwand für Marktplatzbetreiber ist allerdings enorm, da sie von ihren Händlern nicht nur die Bescheinigungen über deren steuerliche Erfassung einsammeln, sondern zudem deren Echtheit überprüfen sollen.
Kommt ein Online-Händler seinen steuerlichen Zahlungspflichten nicht nach, benachrichtigt das Finanzamt den Plattformbetreiber, der ab diesem Zeitpunkt nach § 25e Abs. 4 UStG für die nicht entrichtete Umsatzsteuer haftet, sofern er den jeweiligen Online-Händler nicht auf der Plattform für weitere Verkäufe sperrt.
Auch für Online-Händler erhöht sich der administrative Aufwand. Um den steuerlichen Pflichten effizient und rechtssicher nachzukommen, empfiehlt sich der Einsatz von Hilfsmitteln.
Die App Quaderno.io unseres Kooperationspartners bietet die Möglichkeit, steuerrelevante Daten aus den betreffenden Plattformen auszulesen und uns als Steuerberater standardisiert bereitzustellen.
Registrierung und monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen können dann effizient und rechtssicher durchgeführt werden. Gerade für Händler, die global agieren und Kunden in einer Vielzahl an Ländern beliefern, eignet sich die Anwendung. Anstatt sich intensiv mit den steuerrechtlichen Anforderungen der einzelnen Zielländer auseinanderzusetzen, kann man sich um den Ausbau des eigenen Online-Geschäfts kümmern.