Auch im Ausland ansässige Unternehmer (z. B. Online-Händler, die etwa über Amazon Waren im Inland verkaufen), sind aufgrund der in Deutschland ausgeführten Lieferungen und sonstige Leistungen steuerlich zu registrieren. Die inländischen Umsätze sind beim zuständigen Finanzamt anzumelden und die anfallende Umsatzsteuer ist abzuführen.
Als Steuerberater fragen wir die notwendigen Informationen ab und unterstützen Unternehmen bei der Beantragung der inländischen Steuernummer.