Der Gesetzgeber hat bereits mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 Erleichterungen zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen beschlossen, die seit dem 01. Juli 2011 gelten. Im Einzelnen wurden die e-Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt und die bis dahin bestehende Beschränkung an bestimmte Übermittlungsformen abgeschafft. Nach den Änderungen durch den Gesetzgeber blieben einige Fragen zur praktischen Umsetzung des e-Billings offen. Fast genau ein Jahr später hat die Finanzverwaltung daher am 02. Juli 2012 Stellung zu einigen Fragen bezogen: Die Anforderungen an e-Rechnungen sind im Vergleich zu in Papierform übermittelten Rechnungen nicht erhöht. Der Empfänger der e-Rechnung muss der Übertragung auf elektronischem … [Weiterlesen...] Übere-Rechnung
Rechnung
Kleinbetragsrechnung
Ausnahme von dem üblichen Rechnungsinhalt für Rechnungen Rechnungen mit einem Gesamtbetrag inklusive der Umsatzsteuer von weniger als 250 Euro (ab 2017), darf der Rechnungsadressat fehlen. Dies ist der Grund weshalb Sie beim Kauf einer Bohrmaschine für Ihr Unternehmen im Baumarkt keine Rechnung auf Ihren Namen verlangen müssen. Ein Vorsteuerabzug ist bei entsprechendem Kauf für Ihr Unternehmen dennoch möglich. Für Kleinbetragsrechnungen reichen folgende Angaben - Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des leistenden bzw. liefernden Unternehmers (Rechnungsaussteller) - Ausstellungsdatum - Menge und Art des gelieferten Gegenstands oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung - Bruttobetrag … [Weiterlesen...] ÜberKleinbetragsrechnung
Rechnungskorrektur
Der Erhalt einer Rechnung mit allen Pflichtangaben ist wichtig, da ein Unternehmer ansonsten die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Häufig werden unvollständige Rechnungen erst bei einer Nachschau oder Betriebsprüfung durch das Finanzamt, zum Teil einige Jahre später, festgestellt. In der Praxis geht es dann darum, wann die Vorsteuer geltend gemacht werden kann? Im Zeitpunkt des Erhalts der ursprünglichen (falschen) Rechnung oder erst im Zeitpunkt, wenn tatsächlich eine berichtigte vollständige Rechnung vorgelegt wird? Der Unterschied liegt in der Verzinsung, wenn die Veranlagung des ursprünglichen Jahres geändert wird. In diesem Fall erhöht sich die Steuerzahlung, was eine Verzinsung von 6 % p.a. … [Weiterlesen...] ÜberRechnungskorrektur
Rechnungsstellung
Wer muss eine Rechnung ausstellen? Alle Unternehmer, die im Inland eine Leistung oder Lieferung erbringen und dies im Rahmen ihres Unternehmens erfolgt, müssen eine ordnungsgemäße Rechnung nach den unten genannten Kriterien ausstellen. Dies gilt nach dem Umsatzsteuergesetz für alle steuerpflichtigen Leistungen und Lieferungen an Unternehmer, im Fall von Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück auch gegenüber Privatpersonen sowie an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (bspw. öffentliche Einrichtungen). Eine Rechnung mit einem Betrag über 150,00 Euro muss folgende Angaben erhalten – Vollständiger Name und Anschrift von Ausstellung und Empfänger der Rechnung – Steuernummer oder … [Weiterlesen...] ÜberRechnungsstellung
Gutschriften
Vorsteuerabzug aus Gutschriften Leistungen und Lieferungen können einvernehmlich auch vom Empfänger an den Leistenden bzw. Lieferanten abgerechnet werden. Begrifflich liegt dann keine Rechnung sondern eine Gutschrift vor. Die Abrechnung muss zwingend den Begriff Gutschrift ausweisen, da ansonsten der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger versagt wird. Von den umsatzsteuerlichen Gutschriften sind die sog. kaufmännischen Gutschriften, mit denen Rechnungen korrigiert oder storniert werden, zu unterscheiden. Es handelt sich hierbei gerade nicht um eine umsatzsteuerliche Gutschrift, da nicht der Empfänger der Lieferung bzw. Leistung abrechnet. … [Weiterlesen...] ÜberGutschriften